Alte Versichertenkarten verlieren 2015 ihre Gültigkeit

Wer gesetzlich versichert ist und noch keine elektronische Gesundheitskarte hat, sollte sich spätestens zum Jahresende darum kümmern:

Die alten Versichertenkarten sind vom 1. Januar 2015 an nicht mehr gültig – unabhängig vom aufgedruckten Datum.

Sie müssen sich, falls Sie im neuen Jahr noch keine elektronische Versichertenkarte besitzen, innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis der Krankenkasse nachreichen. Ansonsten kann der Arzt eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Reichen Sie bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhalten Sie das Geld zurück und der Arzt rechnet die Behandlung wie gewohnt als Kassenleistung ab.

Weitere Infos finden Sie hier.

3. November 2014

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