Ist der /die Jugendliche beim Eintritt ins Berufsleben jünger als 18 Jahre, schreibt der Gesetzgeber*in eine ärztliche Beratung und Untersuchung vor, die sog. Erstuntersuchung.
Ziel der Untersuchung ist es zu verhindern, dass Jugendliche durch die Art der Beschäftigung gesundheitlichen Schaden nehmen.
Hat der Betreffende nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, erfolgt eine Nachuntersuchung.
Die Kosten für die Untersuchung werden vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
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