Ehegattennotvertretungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten.
Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Nähere Informationen finden sie hier.

Wir geben Ihnen gerne Hilfestellung beim Verfassen von Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.

Ausführliche Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wir bewahren eine Kopie der Vollmachten in Ihrer Patienten-Akte auf.

11. Oktober 2023