Aktuelle Coronaregeln

  • Eine Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen ist nur noch bis einschließlich 31. März möglich.
  • Maskenpflicht
    In Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen gilt weiterhin bis 7. April 2023 für Patienten und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
    Wir bitten darüber hinaus in der Infektsprechstunde weiterhin das Tragen der Maske.
3. April 2023