Zum 1. April haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Gesundheitsuntersuchung – bisher bekannt als Check-up 35 – geändert.
Wer darf teilnehmen?
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie Anspruch auf den Check-up, wenn Sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sind (einmalig), Sie 35 Jahre oder älter sind (alle 3 Jahre, statt wie bisher alle 2 Jahre). Was ist der Check-up?
Der Check-up dient der Früherkennung Ihrer gesundheitlichen Risiken und Belastungen. Neben einem ausführlichen Gespräch zu Ihren Vorerkrankungen und relevanten Erkrankungen Ihrer Angehörigen findet eine Untersuchung von Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorganen statt. Zusätzlich erfolgen – je nach Alter – Laboruntersuchungen, getestet werden Blutzucker und Fettstoffwechselwerte (z.B. Cholesterin) sowie ab 35 Jahren auch der Urin. Daraus wird zum Beispiel Ihr Risiko für Diabetes, Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ermittelt. Zudem prüfen wir, wie es um Ihren Impfschutz bestellt ist und beraten Sie dazu. Je nach persönlichem Risiko besprechen wir im Anschluss gemeinsam, was Sie selbst für Ihre Gesundheit tun können, welche Vorsorge angebote Ihrer Krankenkasse für Sie infrage kommen könnten und ob weitere medizinische Schritte nötig sind.
Bei den Patienten, die am Hausarztvertrag teilnehmen, können wir den Check-up weiterhin ab einem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre durchführen.
Quelle: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; Mitteilung der KBV vom 9.4.2019